Theo Funk
Rechtsanwalt — EU-Digitalregulierung
Rechtsanwalt Theo Funk berät Unternehmen zu Fragen des EU-Digitalrechts. Tätigkeitsschwerpunkte sind der Digital Services Act (DSA), das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) und die KI-Verordnung (KI-VO).
Im Mittelpunkt der Beratung stehen Gap-Analysen, Compliance-Audits sowie die Entwicklung passgenauer Umsetzungs- und Risikominderungsstrategien für digitale Dienste, Plattformbetreiber sowie KI-Anbieter und -Betreiber. Ergänzend übernimmt die Kanzlei für Mandanten ohne Niederlassung in der EU die Funktion des gesetzlichen Vertreters bzw. Bevollmächtigten gem. Art. 13 DSA und 22, 54 KI-VO. Zudem übernimmt Rechtsanwalt Theo Funk in begrenztem Umfang Mandate im Erbrecht, vorwiegend in materiell-rechtlich anspruchsvollen Konstellationen mit vermehrtem akademischem Rechercheaufwand, für Mandanten in und um Bamberg.
Digital Services Act
KI-Verordnung
Digitale-Dienste-Gesetz
