Transparente Vergütung für EU-Digital-Compliance
Festpreispakete für planbare Budgets, Stundenabrechnung für darüber hinausgehende Mandate. Alle Konditionen werden vor Mandatsübernahme in einer gesonderten Vergütungsvereinbarung gemäß § 3a RVG in Textform festgehalten.
Stundensatz
175 € pro Stunde, netto · Abrechnung im 6-Minuten-TaktBei Leistungen an Unternehmer (§ 14 BGB, § 2 UStG) mit Sitz außerhalb Deutschlands gilt Reverse Charge gem. § 3a Abs. 2 UStG (EU-B2B) bzw. Nicht-Steuerbarkeit bei Drittlandsleistungen.
Festpreispakete
DSA Quick Scan
Kompakte Einstiegsanalyse zur ersten Risikoeinschätzung.
890 €netto
ca. 6 Stunden Aufwand
- Scoping-Call (45 Minuten)
- Provider-Klassifikation nach Art. 3 DSA
- Top-5 Findings & Risikohinweise
- Kompakter Report (3–5 Seiten)
Gap-Analyse & Due Diligence Report
Vollständige DSA-Compliance-Bewertung mit priorisierter Roadmap.
2.250 €netto
ca. 14 Stunden Aufwand
- Intake & Scoping (1 h)
- Provider-Klassifikation (1 h)
- Dokumenten-Review, ToS & Policies (2 h)
- Obligations-Mapping Art. 11–28 DSA (2,5 h)
- Risk Assessment & Gap-Identifikation (2 h)
- Cross-Regime-Check: AI Act, GDPR, P2B (1 h)
- Report mit Executive Summary & Roadmap (2,5 h)
- Findings Call (1 h) & Revisionsrunde (1 h)
Full Compliance Review
Umfassende Prüfung inkl. AI Act, Vendor-Review und Policy-Drafting.
3.750 €netto
ca. 25 Stunden Aufwand
- Alle Leistungen der Gap-Analyse
- AI Act Conformity Pre-Assessment
- Vendor- & Sub-Processor-Review
- Policy-Drafting-Empfehlungen
- Transparency-Report-Template
- Erweiterte Workshop-Session (2 h)
Flagship Engagement
Enterprise — dedizierter EU-Digital-Compliance-Mandant
Für Unternehmen mit signifikanter EU-Marktpräsenz und laufendem Bedarf an strategischer Regulierungsbegleitung. Dediziertes Retainer-Mandat mit Art. 13 DSA- und Art. 22 / 54 AI-Act-Vertretung, priorisierter Reaktionszeit und regelmäßigen Board-Briefings.
- DSA-Vertretung komplett: Art. 11 DSA (Contact Point Behörden) und Art. 13 DSA (gesetzlicher Vertreter) für Nicht-EU-Anbieter inklusive
- AI-Act-Bevollmächtigung: Art. 22 AI Act (Hochrisiko-KI-Systeme) und/oder Art. 54 AI Act (GPAI-Modelle) — je nach Produkt-Portfolio; einschließlich EU-Datenbank-Registrierung (Art. 49) und Serious-Incident-Reporting (Art. 72–73)
- Quartalsweise Compliance-Reviews (DSA, AI Act, DMA, P2B, GDPR-Cross-Check)
- Priority-Response-SLA: Erstreaktion binnen 24 h, Werktags-Support
- Regulatorisches Early-Warning-System (BNetzA, BayLDA, EU-Kommission, BRAK)
- Maßgeschneiderte Policy- und Vertragsdokumentation (ToS, Transparenzberichte, DPA)
- Direkte Behörden- und Regulator-Liaison
- C-Level- und Board-Briefings zu neuen Regulierungsentwicklungen
Projekt-Engagement ab
25.000 €
individueller Scope · netto
Monats-Retainer ab
2.500 €
inkl. Stundenkontingent · netto
Vergabe ausschließlich nach individueller Scope-Abstimmung im Erstgespräch.
Honorarstruktur im Überblick
Je nach Leistungsbereich gelten unterschiedliche Abrechnungsgrundlagen. Stundensatz und Festpreispakete beziehen sich auf Beratung und außergerichtliche Tätigkeit.
§ 34 RVG
Rechtsberatung & Compliance
Gap-Analysen, Due Diligence, laufende Compliance-Beratung, Gutachten und Stellungnahmen zu DSA und AI Act.
Frei vereinbar per Vergütungsvereinbarung. Konkret: Stundensatz oder Festpreispaket (siehe oben).
§ 3a RVG
Außergerichtliche Vertretung
Art. 13 DSA Representation gegenüber der Bundesnetzagentur, Art. 22 / 54 AI Act Bevollmächtigten-Funktion, Behördenschriftsätze, Kommunikation mit Aufsichtsbehörden, vorprozessuale Korrespondenz.
Vergütungsvereinbarung (Stundensatz oder Monats-Retainer), alternativ gesetzliche Geschäftsgebühren nach VV RVG Nr. 2300 ff.
VV RVG 3100 ff.
Gerichtliche Vertretung
Klage- und Widerspruchsverfahren vor Verwaltungs- und Zivilgerichten, einstweilige Verfügungen, Vertretung in Bußgeldverfahren.
Gesetzliche Gebühren nach Gegenstandswert (§ 49b Abs. 5 BRAO). Eine Vergütungsvereinbarung ist möglich, darf die gesetzlichen Gebühren aber nicht unterschreiten (§ 49b Abs. 1 BRAO).
Ergänzendes Angebot
KMU- & Early-Stage-Programm
EU-Digital-Compliance ist auch für Unternehmen in Wachstumsphasen relevant — und zugänglich. Das Programm bietet qualifizierenden KMU und Early-Stage-Companies 20 % reduzierte Konditionen auf alle außergerichtlichen Leistungen.
Qualifikation · EU-Empfehlung 2003/361/EG
Programm-Konditionen
| Leistung | Listenpreis | KMU-Programm |
|---|---|---|
| Stundensatz | 175 € | 140 € |
| DSA Quick Scan | 890 € | 710 € |
| Gap-Analyse & DD Report | 2.250 € | 1.800 € |
| Full Compliance Review | 3.750 € | 3.000 € |
Nachweis durch Handelsregisterauszug, aktuellen Jahresabschluss oder Bestätigung eines vertretungsberechtigten Organs. Programm-Konditionen gelten für die ersten zwölf Monate der Mandatsbeziehung, danach automatische Anpassung auf Listenpreis. Kapazitätsbedingt begrenzt auf drei parallele Programm-Mandate. Die Reduktion gilt ausschließlich für außergerichtliche Beratung und Vertretung gem. § 34 RVG; für gerichtliche Vertretung darf das gesetzliche Mindesthonorar gem. § 49b Abs. 1 BRAO nicht unterschritten werden.
Rechtliche Hinweise zur Vergütung
- Kein verbindliches Angebot. Die hier dargestellten Konditionen stellen kein bindendes Vertragsangebot im Sinne des § 145 BGB dar. Eine Mandats- und Vergütungsvereinbarung kommt ausschließlich durch gesonderte, von Vollmacht und weiteren Erklärungen deutlich abgesetzte Vergütungsvereinbarung in Textform (§ 3a Abs. 1 RVG) zustande.
- Gegenstandswert-Hinweis (§ 49b Abs. 5 BRAO). Soweit sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten, wird der Mandant vor Mandatsübernahme ausdrücklich auf diesen Umstand hingewiesen.
- Auslagen und Nebenkosten (VV RVG Nr. 7000 ff.). Zusätzlich zum Honorar entstehen Auslagen, insbesondere Post- und Telekommunikations-Pauschale (20 % der Gebühren, max. 20 €), Reisekosten, Übernachtungskosten, Tage- und Abwesenheitsgelder sowie Dokumentenpauschalen nach VV RVG Nr. 7000. Gerichts- und Verwaltungsgebühren sowie Fremdkosten Dritter werden gesondert weitergereicht.
- Vorschuss (§ 9 RVG). Die Kanzlei ist berechtigt, vor Tätigwerden und im Verlauf des Mandats angemessene Vorschüsse anzufordern.
- Kein Erfolgshonorar. Erfolgshonorare im Sinne des § 4a RVG werden grundsätzlich nicht vereinbart.
- Ausschließlich B2B-Mandate. Leistungen werden ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB erbracht. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen; ein Widerrufsrecht nach § 312g BGB entsteht daher nicht.
- Interessenkollisionsprüfung. Vor jeder Mandatsübernahme erfolgt eine Prüfung auf Interessenkollisionen gem. § 43a Abs. 4 BRAO und § 3 BORA. Bei festgestellter Kollision wird das Mandat nicht übernommen.
- Haftung und Berufshaftpflichtversicherung. Die anwaltliche Haftung richtet sich nach den Bestimmungen der jeweiligen Vergütungsvereinbarung. Die Kanzlei unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung gem. § 51 BRAO (siehe Impressum).
- Preisgültigkeit. Die ausgewiesenen Preise gelten bis zur Veröffentlichung einer aktualisierten Fassung dieser Seite. Im Rahmen bestehender Mandate bleibt die individuell vereinbarte Vergütung maßgeblich.
- Umsatzsteuer. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich als Bruttopreis ausgewiesen. Reverse-Charge bei EU-B2B-Leistungen (§ 13b UStG / § 3a Abs. 2 UStG).
- Zahlungsziel. Rechnungen sind binnen 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Abweichende Fristen (insbesondere bei internationalen Mandaten mit längeren Procurement-Zyklen, z. B. bis zu 60 Tage) können individuell in der Vergütungsvereinbarung geregelt werden. Verzugsfolgen richten sich nach § 288 BGB.
