Gesetzliche Vertretung
Warum eine EU-Vertretung notwendig ist
Anbieter digitaler Dienste ohne Niederlassung in der EU sind nach dem Digital Services Act verpflichtet, einen gesetzlichen Vertreter in einem EU-Mitgliedstaat zu benennen.
- Art. 13 DSA — Pflicht zur Benennung eines gesetzlichen Vertreters
- Zustellungsadresse für Behörden und Gerichte in der EU
- Koordination mit den Digital Services Coordinators der Mitgliedstaaten
- Vermeidung von Durchsetzungsmaßnahmen und Bußgeldern
